Die Zulässigkeit des Einsatzes von WhatsApp bei Gesellschafterbeschlussfassungen
Die Zulässigkeit des Einsatzes von WhatsApp bei der Beschlussfassung von Gesellschaftern hängt von den gesetzlichen Vorgaben und den Regelungen im Gesellschaftsvertrag ab. Grundsätzlich werden Beschlüsse der Gesellschafter in Versammlungen gefasst, die auch fernmündlich oder mittels Videokommunikation abgehalten werden können, wenn sämtliche Gesellschafter sich damit in Textform einverstanden erklären oder [...]