Betriebsprüfung: Hinzuschätzung wegen nicht fortlaufenden Rechnungsnummern?
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Beschluss X B 111/22 vom 31.05.2023 dargelegt, dass es bei nicht fortlaufenden oder lückenhaften Rechnungsnummern immer auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. Welche Umstände das sind, warum die Finanzverwaltung fortlaufende Rechnungsnummern fordert und warum Sie zur Vermeidung von Hinzuschätzungen darauf achten sollten, erfahren [...]















