UPDATE: Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Woran Sie als Unternehmer:in zum Jahreswechsel denken müssen
Viele Gewerbetreibende und Freiberufler:innen müssen keine Bilanzen erstellen, sondern können ihren Gewinn im Rahmen der sogenannten Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln. Sie sind sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechner. Das betrifft beispielsweise Ärzt:innen, Physiotherapeut:innen oder Rechtsanwält:innen. Lesen Sie hier, woran Sie als Selbstständige bzw. Selbstständiger beim Jahreswechsel denken müssen, wenn Sie zu dieser Gruppe [...]















