Beschränkung der straf- und haftungsrechtlichen Verantwortlichkeit durch interne Zuständigkeitsregelungen bei Organen einer juristischen Person
Der Bundesgerichtshof entschied im Urteil vom 09.11.2023 (Az. III ZR 105/22) über die mögliche Beschränkung der Haftung von geschäftsleitenden Personen durch interne Zuständigkeitsregelungen. Jedoch bestehen weiterhin gewisse Überwachungspflichten des Organs. Welche Gründe der BGH hierfür nannte, erfahren Sie hier. Worum ging es beim BGH-Urteil vom 9.11.2023? Der Kläger schloss [...]















