Neuer Anlagenbegriff im Stromsteuerrecht – was Betreiber:innen jetzt wissen müssen
Zum 1. Januar 2026 wurde der Anlagenbegriff im Stromsteuerrecht grundlegend neu gefasst – die bisherige „Verklammerung“ mehrerer Stromerzeugungseinheiten über Standorte hinweg entfällt. Hingegen kann es im Einzelfall zu einer Verklammerung von Anlagen an einem Standort führen. Daher ist es wichtig, die jeweilige Anlagensituation einer zwingenden Prüfung zu unterziehen und daraus Handlungserfordernisse abzuleiten. Die Neuerung [...]















