Wachstumschancengesetz: Ermäßigte Umsatzsteuer für gemeinnützige Zweckbetriebe
Körperschaften, die nach den §§ 52-54 AO gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, sind im deutschen Steuerrecht an verschiedenen Stellen steuerlich begünstigt. Sie sind zum Beispiel von der Körperschaftsteuer befreit, soweit kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten wird (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG). Auch im Umsatzsteuerrecht gilt eine Begünstigung: [...]