BFH-Urteil: Kein direkter Erstattungsanspruch von Arbeitnehmer:innen nach § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG a. F. analog in Lohnsteuerfällen
Mit Urteil vom 9. April 2026 (Az. VI R 12/24) hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine langjährige Rechtsprechungslinie aufgegeben und entschieden, dass Arbeitnehmer:innen keinen direkten Erstattungsanspruch gegen das Finanzamt auf zu Unrecht einbehaltene Lohnsteuer in analoger Anwendung des § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG a. F. haben. Stattdessen [...]















