Upgrade UG (haftungsbeschränkt) zur GmbH
Viele Gründer:innen bevorzugen die Rechtsform der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), nachfolgend UG, da sie die Vorteile einer GmbH hat und zugleich liquiditätsschonend ist. Die UG ist keine eigenständige Rechtsform, sondern eine Unterform der GmbH. Für sie gelten daher, vorbehaltlich abweichender Sonderregeln in §5a GmbHG, alle Regeln des GmbH Rechts. Alles, was [...]















