Führung eines Steuerlichen Einlagekontos bei rechtsfähigen Stiftungen
Gemäß § 27 Abs. 1 Körperschaftsteuergesetz (KStG) müssen unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Kapitalgesellschaften ein steuerliches Einlagekonto führen. Darin soll der Bestand der nicht in das Nennkapital geleisteten Einzahlungen ausgewiesen werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun entschieden, dass rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts mangels Rechtsgrundlage kein steuerliches Einlagekonto führen müssen. Alles, was [...]















