Urteil des Finanzgerichts: Keine erweiterte Gewerbeertragskürzung bei Oldtimern im Anlagevermögen
Die erweiterte Gewerbeertragskürzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 S. 2ff Gewerbesteuergesetz (GewStG) ist regelmäßig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Grundstücksunternehmen sind nämlich lediglich dann von der Gewerbesteuer befreit, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen der erweiterten Kürzung und die Maßgaben von Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung genauestens einhalten. Im März 2023 hat [...]















