Aufgepasst bei Nebentätigkeiten! Wettbewerbsverbot für Vorstände nach § 88 Aktiengesetz
Der Gesetzgeber regelt in § 88 Aktiengesetz das Wettbewerbsverbot für Vorstandsmitglieder. Lesen Sie hier, wie lange dieses Wettbewerbsverbot gilt, welche Tätigkeiten verboten sind, welche Ausnahmen es gibt und welche Konsequenzen bei Zuwiderhandlung drohen. Wettbewerbsverbot für Vorstände: Wie ist der Stand? 88 AktG legt den Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft für die [...]















