Schlussabrechnungen der Coronahilfen – So reagierten die Bewilligungsstellen bisher
Unternehmen müssen ihre Schlussabrechnungen der Coronahilfen bis zum 30.06.2023 einreichen. In Einzelfällen ist eine Verlängerung bis zum 31.12.2023 möglich. Dafür ist eine Antrag notwendig. Dieser muss bis zum 30.06.2023 eingereicht werden. Wie die Bewilligungsstellen auf die bislang eingereichten Schlussabrechnungen reagierten, erfahren Sie hier. Welche Erfahrungen haben wir bei den [...]















